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UNZULÄSSIGES CLICKBAITING
Fernsehzeitschrift darf das Bild eines Prominenten nicht grundlos mit der Frage nach Krebserkrankung in Zusammenhang bringen – dies entschied das OLG Köln i. Urteil v. 28.05.2019, Az. 15 U 160/18. Sachverhalt Die Beklagte hatte auf ihrem Facebook-Profil vier Bilder von Prominenten veröffentlicht und mit dem Text: „Einer dieser TV-Moderatoren muss...