Briefwerbung
Dringende Briefwerbung
Briefwerbung mit Dringlichkeitsaufwertung unzulässig KG Berlin, Urt. v. 19.06.2015, Az.: 5 U 7/14 Nicht erkennbare und mit einer Dringlichkeitsaufwertung versandte Briefwerbung ist unzulässig. Dies entschied das Kammergericht Berlin in seinem Urteil vom 19.06.2015 (Az.: 5 U 7/14). Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall versandte die Beklagte eine Werbebroschüre für Supplemente. Dabei...