Bundeskartellamt
DAS BUNDESKARTELLAMT LEGT FACEBOOK WEITREICHENDE BESCHRÄNKUNGEN BEI DER VERARBEITUNG VON NUTZERDATEN AUF
Facebook darf keine Nutzerdaten mehr aus verschiedenen Quellen zusammenführen Sachverhalt Facebook kann nach den aktuellen Geschäftsbedingungen nur unter der Voraussetzung genutzt werden, dass auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps gesammelt und auf dem Facebook-Nutzerkonto zugeordnet und zusammengeführt werden. Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern...