Bundesrepublik Deutschland

JAN BÖHMERMANN VERLIERT PROZESS GEGEN DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

Jan Böhmermann kann keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sog. „Schmähgedicht“ verlangen –   dies entschied das VG Berlin im Urteil v. 16.04.2019, Az. 6 K 13.19. Sachverhalt Der Satiriker verklagte im Mai 2018 die Bundesrepublik Deutschland auf Unterlassung,...