Bundestag
DAS NEUE GECHÄFTSGEHEIMNISGESETZ
Der Bundestag hat das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) am 21.03.2019 verabschiedet. Basierend auf der EU-Richtlinie 2016/943 vom 08.06.2016, dient es dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und beinhaltet zugleich Regelungen für den Schutz von Whistleblowern. Bisher konnte der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nur mittelbar über die Vorschriften §§ 17-19 UWG, §§ 201 ff. StGB...