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Werbeanruf bei mehreren Anschlussinhabern
Werbeanruf bei mehreren Anschlussinhabern nur gegenüber dem Einwilligenden zulässig LG Karlsruhe, Urteil v. 17.11.2016, Az.: 15 O 75/16 KfH Ein Werbeanruf ist bei mehreren Anschlussinhabern nur gegenüber demjenigen Anschlussinhaber zulässig, der in die Telefonwerbung eingewilligt hat. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 17.11.2016 (Az.: 15 O 75/16...