„Cayla“
Verbot der Kinderpuppe „Cayla“
Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 17.02.2017 Die Bundesnetzagentur stuft die Kinderpuppe „Cayla“ als verstecktes Spionagegerät ein und verbietet sie. Dies geht aus der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 17.02.2017 hervor. Kinderpuppe „Cayla“ entpuppt sich als Gefahr Da will man seinem Kind eine Freude machen und...