Curcumin
DAS WERBEN MIT EINER GESUNDHEITSFÖRDERNDEN WIRKUNG VON CURCUMIN-PRÄPARATEN IST UNZULÄSSIG
Die Werbeaussage über eine gesundheitsfördernde Wirkung ist irreführend, da sie gegen die Lebensmittelinformationsverordnung der EU verstößt – dies entschied das LG Lüneburg im Urteil v. 13.11.2018, Az. 11O19/18. Sachverhalt Der Bundesverband der Verbraucherzentrale klagte gegen ein Unternehmen, welches im Internet für Curcumin-Kapseln warb. Nach den Werbeaussagen unterstütze das Produkt...