Dash-Button
AMAZONS FINALE BESTELLSEITE IST AUCH NACH ANSICHT DES OLG MÜNCHEN RECHTSWIDRIG
Holger6. Februar 2019Die wesentlichen Merkmale der zu bestellenden Waren müssen gemäß § 312j II BGB auf der Bestellabschlussseite angegeben werden – Dies entschied das OLG München im Urteil v. 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18 Sachverhalt Das Online-Versandhandelsunternehmen Amazon legte gegen das erstinstanzliche Urteil vom 04.04.2018 (Az. 33 O 9318/17) des Landgerichts München...
Amazons Dash-Button rechtswidrig
Holger14. März 2018Amazon kommt mit Dash-Button seinen Informationspflichten nicht nach LG München I, Urteil v. 01.03.2018, Az.: 12 O 730/17 Amazon hält mit seinem Dash-Button nicht die nötigen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher ein, weshalb der Dash-Button rechtswidrig ist. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts München I vom 01.03.2018 (Az.: 12 O...