Datenschutzaufsicht
DSGVO – GELDBUßE FÜR FEHLENDEN AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG
Die Hamburgische Datenschutzaufsicht erließ am 17.12.2018 einen Bußgeldbescheid gegen ein kleines Versandunternehmen in Höhe von 5.000 Euro nach Art. 83 IV DSGVO wegen Fehlens eines Auftragsverarbeitungsvertrages SACHVERHALT Das Versandunternehmen wandte sich mit einer Anfrage an die Hessische Datenschutzaufsicht. Es war der Ansicht, dass die Erstellung eines Auftragsverarbeitungsvertrages die Pflicht des...