Datenschutzgrundverordnung
DSGVO-VERSTÖSSE WETTBEWERBSRECHTLICH NICHT VERFOLGBAR
Es besteht kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – dies entschied das LG Stuttgart in seinem Urteil vom 20. Mai 2019, Az.: 35 0 68/18 KfH. Sachverhalt Der Kläger ist ein Interessenverband von Online-Unternehmern, der sich die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs, auch mittels gerichtlicher Auseinandersetzung, zur Aufgabe...