Dringlichkeitsvermutung
UWG DRINGLICHKEITS-VERMUTUNG WOHL NICHT AUF GESCHGEHG ANWENDBAR
Die Eilbedürftigkeitsvermutung aus § 12 II UWG ist nicht auf Ansprüche aus dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz GeschGehG anwendbar – dies entschied das OLG München in seinem Beschluss vom 8. August 2019, Az.: 29 W 940/19. Sachverhalt Die Antragstellerin ist in der Vermittlung medizinischen Fachpersonals tätig. Eine ehemalige Angestellte hatte vor einem...