durchgestrichene Mülltonne
FEHLENDE ELEKTROG-KENNZEICHNUNG IST WETTBEWERBSWIDRIG
Fehlt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf einem Elektro- oder Elektronikgerät, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar – dies entschied das OLG Frankfurt a. M. im Urteil v. 25.07.2019, Az. 6 U 51/19. Sachverhalt Die Parteien sind Händler von Leuchten und Leuchtmitteln. Die Antragstellerin führte bei der Antragsgegnerin Testkäufe durch, wodurch...