Eintragung
WORTMARKE „FELSQUELLWASSER“ MUSS NICHT GELÖSCHT WERDEN
Die fortgesetzte Nutzung einer Wortmarke innerhalb eines Werbeslogans nach Eintragung in das Markenregister genügt zur Erhaltung – dies ergeht aus dem Urteil des OLG Hamm v. 24.01.2019, Az.: 4 U 42/18. Sachverhalt Ein Hobbybrauer klagt gegen eine bekannte Brauerei auf Löschung der Wortmarke „Felsquellwasser“. Die beklagte Brauerei hat diesen Begriff...