Energieversorger
ENERGIEVERSORGER MÜSSEN BEI ONLINE-BESTELLUNG EINES STROMTARIFS VERSCHIEDENE BEZAHLMÖGLICHKEITEN ANBIETEN
Ein Stromtarif muss auch für Kunden ohne Girokonto erhältlich sein, darum muss dem Kunden ein breites Spektrum an Zahlungsmodalitäten angeboten werden – dies entschied der BGH im Urteil v. 10.04.2019, Az. VIII ZR 56/18. Sachverhalt Die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) hat ihren Online-Stromtarif nur gegen Bezahlung per Lastschrift...