Eventim
Die „print@home“-Gebühren von Eventim sind unzulässig
Die „print@home“-Gebühren von Eventim wurden vom BGH als unzulässig erklärt Dies geht aus dem Urteil vom 23. August 2018 – III ZR 192/17 hervor. Sachverhalt Ticketkäufer haben bei Internet-Bestellungen von Eintrittskarten für Konzerte, Sportevents oder andere Veranstaltungen häufig eine „print@home“-Option zur Auswahl. Hierbei wird ihnen die Option eingeräumt,...