fehlende Eildbedürftigkeit
Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung bei Fristversäumung
Kein Anspruch auf einstweilige Verfügung bei fehlender Eilbedürfigkeit dies geht aus dem Beschluss des OLG Nürnberg vom 13.11.2018, Az.: 3 W 2064/18 hervor. Sachverhalt Ein Patient einer Physiotherapie-Praxis verfasste auf Google eine negative Bewertung über diese. Daraufhin mahnte ihn der Praxisinhaber Mitte August 2018 ab, woraufhin sich der Bruder...