Geschäftsbereich
AUCH PRODUKTEMPFEHLUNGEN KÖNNEN VERBOTENE REDAKTIONELLE WERBUNG SEIN
Werden Produkte von einem Influencer empfohlen, ohne dass dabei der kommerzielle Zweck kenntlich gemacht wird, liegt verbotene getarnte Werbung vor, wenn er sich hauptberuflich in dem Geschäftsbereich des Produkts beschäftigt und geschäftliche Beziehungen zu dem Unternehmen vorliegen, dessen Produkte er empfiehlt – dies entschied das OLG Frankfurt a. M. in...