Geschäftsgeheimnisgesetz
UWG DRINGLICHKEITS-VERMUTUNG WOHL NICHT AUF GESCHGEHG ANWENDBAR
Die Eilbedürftigkeitsvermutung aus § 12 II UWG ist nicht auf Ansprüche aus dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz GeschGehG anwendbar – dies entschied das OLG München in seinem Beschluss vom 8. August 2019, Az.: 29 W 940/19. Sachverhalt Die Antragstellerin ist in der Vermittlung medizinischen Fachpersonals tätig. Eine ehemalige Angestellte hatte vor einem...
DAS NEUE GECHÄFTSGEHEIMNISGESETZ
Der Bundestag hat das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) am 21.03.2019 verabschiedet. Basierend auf der EU-Richtlinie 2016/943 vom 08.06.2016, dient es dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen und beinhaltet zugleich Regelungen für den Schutz von Whistleblowern. Bisher konnte der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nur mittelbar über die Vorschriften §§ 17-19 UWG, §§ 201 ff. StGB...