geschützte Ursprungsbezeichnung
BENUTZUNG VON BILDZEICHEN ALS ANSPIELUNG AUF GESCHÜTZTE BEZEICHNUNGEN MÖGLICHERWEISE UNZULÄSSIG
Die Verwendung von Bildern, die auf Gebiete mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung hinweisen, können als irreführende Anspielungen rechtswidrig sein – dies entschied der EuGH am 2. Mai 2019 in der Rechtssache C-614/17. Sachverhalt Die Industrial Quesera Cuquerella SL verkaufte einige ihrer Käsesorten mit dem Bild eines Reiters. Dieses ähnelte den Darstellungen...