Gesprächsnotizen

ART. 15 DSGVO IST EIN UMFASSENDER AUSKUNFTSANSPRUCH

Der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO umfasst auch Gesprächsnotizen und Telefonvermerke – dies entschied das OLG Köln im Urteil v. 26.07.2019, Az. 20 U 75/18. Sachverhalt Der Kläger ist Versicherungsnehmer der Beklagten. Er schloss mit der Beklagten mit Wirkung zum 01.11.2000 einen Lebensversicherungsvertrag nebst Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Im Rahmen einer Auseinandersetzung...