Gewerbe
Wann gilt man bei Online-Verkäufen als Gewerbetreibender?
Ein Gewerbe wird dann betrieben, wenn die Verkäufe Teil einer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit sind dies geht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 04.10.2018, Az.: C-105/17 hervor. Sachverhalt Eine Frau aus Bulgarien hatte auf einer Online-Verkaufsplattform neun Artikel eingestellt. Ein Nutzer der Online-Verkaufsplattform erwarb eine...