Graumarkt
„Exklusiv in Ihrer Apotheke“ irreführend
Irreführung des Verbrauchers durch Werbeslogan LG Hamburg, Urt. v. 17.11.2016, Az.: 327 O 90/16 Der Werbeslogan „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ führt den Verbraucher in die Irre, wenn die Produkte auch über den Graumarkt in Drogerien gelangen. Dies geht aus der Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 17.11.2016 (Az.: 327 O 90/16)...