Grundsatz der Netzneutralität
„StreamOn“-Dienst der Telekom ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln erklärt den "StreamOn"-Dienst der Telekom für rechtswidrig dies geht aus dem Beschluss des Verwaltungsgericht Köln, vom 20.11.2018, Az.:1 L 253/18 hervor. Sachverhalt "StreamOn" ist ein kostenloses Angebot der Telekom, welches sich der Kunde hinzu buchen kann. Es handelt sich hierbei um ein Zusatzangebot, bei...