Haftung für Bewertung

BGH zur Haftung eines Bewertungsportals

Bewertungsportal haftet für inhaltlich „korrigierte“ Bewertungen selbst BGH, Urt. v. 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16 Ein Bewertungsportalbetreiber haftet als unmittelbarer Störer für rechtsverletzende Bewertungen, wenn er sich diese durch eine "Korrektur" zueigen macht. Dies geht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2017 (Az.: VI ZR 123/16) hervor. Sachverhalt Der Beklagte...