Handelsvertreter
UNTERNEHMEN HAFTEN AUCH FÜR WETTBEWERBSVERLETZUNGEN SEINER SELBSTSTÄNDIGEN HANDELSVERTRETER
Handelsvertreter sind regelmäßig als Beauftragter i.S.d. § 8 II UWG anzusehen – dies entschied das LG Frankfurt, Urteil v. 09.11.2018, Az. 3-10 O 40/18. Sachverhalt Die Beklagte ist ein bundesweit agierendes Immobilienmakler-Unternehmen, die sich einer Reihe von Vertriebspartnern bedient, die in der Regel für die Beklagte als selbstständige freie Handelsvertreter...