Hashen
Unternehmerin möchte veröffentlichte Kundenliste nicht löschen
Für den Fall, dass keine ausdrückliche Einwilligung eines Betroffenen in die Weitergabe seiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken vorliegt, ist über die Rechtmäßigkeit nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDGSG durch Interessenabwägung zu entscheiden dies geht aus dem Beschluss des VGH München vom 26.09.2018, Az.: - 5 C S 18.1157 hervor....