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Erneute Schleichwerbung durch Influencer
Holger8. Januar 2019Ein erneuter Fall der Schleichwerbung durch Instagram-Posting Landgericht Itzehoe, Urteil vom 23.11.2018, Az.: 3 O 151/18 Sachverhalt Erneut hat eine Influencerin gegen die Kennzeichnungspflicht bei drei ihrer Instagram-Postings verstoßen. Die Beklagte betrieb einen Fitnessaccount. Schon in der Vergangenheit verstieß sie gegen die Kennzeichnungspflicht. Daraufhin verpflichtete...