Hausrecht
DIE ANFERTIGUNG UND GEWERBLICHE VERWERTUNG VON FOTOGRAFIEN IST OHNE ZUSTIMMUNG DES PÄCHTERS RECHTSWIDRIG
Das Hausrecht des Pächters umfasst die Befugnis darüber zu entscheiden, ob er Dritten den Zugang zu seinem Pachtobjekt zur Anfertigung von Fotografien sowie deren gewerbliche Verwertung gestattet – dies ergeht aus dem Urteil des OLG Frankfurt a. M. v. 11.02.2019, Az. 16U205/17. Sachverhalt Die Klägerin ist Pächterin eines Grundstücks nebst...