Herkunftsbezeichnung
„CULATELLO DI PARMA“ IST UNZULÄSSIGE ANSPIELUNG AUF „PROSCIUTTO DI PARMA“
Die Bezeichnung „Culatello di Parma“ eines in Deutschland vertriebenen Schinkens stellt eine unzulässige Anspielung auf die geschützte Bezeichnung „Prosciutto di Parma“ dar – Dies ergeht aus dem Urteil d. OLG Köln, vom 18.01.2019. Az. 6 U 61/18 Sachverhalt Die Beklagte vertreibt Fleischerzeugnisse unter der Bezeichnung „Culatello di Parma“ und wurde...