Hinweispflicht
KEINE HINWEISPFLICHT FÜR ELEKTROMÄRKTE BEI SICHERHEITSLÜCKEN IN SMARTPHONES
Elektromärkte müssen beim Verkauf von Smartphones nicht auf Sicherheitslücken und ältere Versionen der Betriebssysteme hinweisen – dies entschied das OLG Köln in seinem Urteil vom 30. Oktober 2019, Az.: Az. 6 U 100/19. Sachverhalt Ein Verbraucherverband hatte bei Testkäufen Smartphones erworben und diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...