Influencerin
INFLUENCERIN MUSS UNBEZAHLTE PRODUKTPOSTINGS AUF INSTAGRAM NICHT ALS WERBUNG KENNZEICHNEN
Die Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) gegen die Influencerin Cathy Hummels wurde abgewiesen – LG München I im Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18. Sachverhalt Cathy Hummels hat aktuell 485.000 Follower auf Instagram. Ihre Posts werden teilweise mit Hinweisen auf die Hersteller der von...