Informationen ungenügend
Mangelhafte Datenschutzeinwilligung in Facebooks App-Zentrum
Verstoß gegen deutsches Datenschutzrecht KG Berlin, Urteil v. 22.09.2017, Az.: 5 U 155/14 Die Informationen, die Facebook in seinem App-Zentrum bereithält, genügen nicht, um die erforderliche Einwilligung des Nutzers zur Datenweitergabe zu erhalten. Dies geht aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 22.09.2017 (Az.: 5 U 155/14) hervor. Sachverhalt Im...