Kaffeekapseln
DIE VERPFLICHTUNG ZUR GRUNDPREISANGABE GILT AUCH FÜR KAFFEEKAPSELN
Kaffeepulver enthaltende Kaffeekapseln sind Fertigpackungen i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV und fallen damit unter die Verpflichtung der Grundpreisangabe – dies entschied der BGH im Urteil v. 28.03.2019, Az. IZR85/18. Sachverhalt Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. klagte gegen eine Veräußerin von „Nespresso“-Kaffeekapseln, die einen Aufsteller verwendete, auf dem...