Kameraattrappe
Videoüberwachung eines Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses unzulässig
Die Videoüberwachung eines Treppenhauses eines Mehrfamilienhauses ist unzulässig, wenn nicht alle Wohnungseigentümer und Mieter eingewilligt haben - dies entschied das LG Essen i. Urteil v. 30.01.2019, Az.: 12 O 62/18. Sachverhalt Der Beklagte und zugleich Vermieter hatte eine Kameraattrappe angebracht und eine funktionsfähige Videokamera aufgestellt. Die Videokamera fertigte Bild-...