kein Allradantrieb
„GELÄNDEWAGEN“ ALS BEZEICHNUNG FÜR EINEN PKW OHNE ALLRADANTRIEB IST UNZULÄSSIG
Die Bezeichnung „Geländewagen“ für einen PKW ohne Allradantrieb auf Online-Plattform ist rechtswidrig – dies entschied das LG Berlin i. Beschluss v. 12.03.2019, Az. 102 O 16/19. Sachverhalt Die Beklagte ist Unternehmerin und stellte einen SUV (Peugeot 2008) auf einer Online-Plattform in die Rubrik Geländewagen ein, ohne dass dieser einen Allradantrieb...