keine Verletzung
Keine Verletzung der Ursprungsbezeichnung „Champagne“
„Champagner Sorbet“ verletzt nicht zwangsweise die geschützte Ursprungsbezeichnung „Champagne“ EuGH, Urt. v. 20.12.2017, Az.: C-393/16 Die Bezeichnung „Champagner Sorbet“ ist dann keine Verletzung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Champagne“, wenn der Champagner wesentlich für den Geschmack des Speiseeises verantwortlich ist. Dies geht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.12.2017 (Az.: C-393/16)...