keine zumutbare Maßnahmen
Keine Haftung für Domain-Registrar
Holger3. Juli 2017Domain-Registrar haftet nicht für persönlichkeitsverletzende Äußerungen OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 16.09.2015, Az.: 16 W 47/15 Ein Domain-Registrar kann nicht für persönlichkeitsverletzende Äußerungen auf einer von ihm registrierten Internetseite haftbar gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 16.09.2015 (Az.: 16 W 47/15) hervor. Domain-Registrar? Host-Provider?...