„Keiner ist schneller“

„Keiner ist schneller“ keine unzulässige Alleinstellungsbehauptung

Werbeslogan ist lediglich Spitzengruppenbehauptung OLG Düsseldorf., Urteil v. 10.11.2016, Az.: I-20 U 55/16 Der Werbeslogan „Keiner ist schneller“ ist nicht unzulässig, da er keine rechtswidrige Alleinstellungsbehauptung darstellt. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10.11.2016 (Az.: I-20 U 55/16) hervor. Egal ob Rücken-, Kopf-, Glieder- oder sonstige Schmerzen....