Kenntnisse
FACEBOOK VOR GERICHT IN DEUTSCHER SPRACHE
Der Konzern Facebook kann sich in einem Prozess vor deutschen Gerichten nicht darauf berufen, er verfüge über keine Kenntnisse der deutschen Sprache – dies entschied das OLG Köln in seinem Beschluss vom 9. Mai 2019, Az.: 15 W 70/18. Sachverhalt Im Verfahren ging es um das Begehren eines Antragstellers gegen...