Klarstellungspflicht

Irreführung durch Neukunden-Rabatt bei Preisvergleich

Neukunden-Rabatt bei Preisvergleich irreführend OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 03.03.2017, Az.: 6 W 17/17 Sofern in einer Preisvergleichstabelle bereits ein Neukunden-Rabatt einbezogen wird, ist dies hinreichend klarzustellen. Ansonsten ist diese Werbemaßnahme zu unterlassen, da sie den Verbraucher in die Irre führt. Dies geht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt...