Klaus Wowereit
Der Fall Wowereit
Kein Unterlassungsanspruch für Klaus Wowereit BGH, Urt. v. 27.09.2016, Az.: VI ZR 310/14 Die Fotos von Klaus Wowereit in einem Lokal am Abend vor der Misstrauensabstimmung durften veröffentlicht werden. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 27.09.2016 (Az.: VI ZR 310/14). Sachverhalt Im zugrunde liegenden Fall ging der...