Korrekturabzug
Online-Branchenbuch muss deutlich auf die Kosten der Dienstleistung hinweisen
Der Hinweis "Korrekturabzug" lässt nicht den Abschluss eines Neuvertrags vermuten dies geht aus dem Urteil des Amtsgerichts Frankfurts vom 22.02.2018, Az.: 32 C 2278/17 (90) hervor. Sachverhalt Die Betreiberin eines Online-Branchenbus stellte einem Unternehmen, nach dessen Eintragung in ihr Branchenbuch, eine Rechnung über 1.270,92€. Das Unternehmen weigerte sich...