Kundenakquise
SPEICHERUNG VON ALLGEMEINEN ZUGÄNGLICHEN DATEN FÜR UNERLAUBTE TELEFONWERBUNG IST RECHTSWIDRIG
Daten aus allgemein zugänglichen Quellen dürfen nicht zur unerlaubten Kundenakquise am Telefon verwendet werden – dies entschied das Oberverwaltungsgericht Saarland in seinem Beschluss vom 10. September 2019, Az.: 2 A 174/18. Sachverhalt Die Klägerin kauft Edelmetallreste von Zahnarztpraxen und -laboren auf. Für diesen Zweck sammelte sie aus öffentlichen Verzeichnissen Kontaktdaten,...