Lastschriftverfahren
DEUTSCHE BAHN DARF ZAHLUNGSART NICHT VON WOHNSITZ DER KUNDEN ABHÄNGIG MACHEN
Die Deutsche Bahn muss auch Kunden mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands die Zahlung per Lastschriftverfahren anbieten – dies entschied der EuGH im Urteil v. 06.09.2019, RS C-28/18. Sachverhalt Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hatte gegen die Deutsche Bahn geklagt, da Kunden für die Nutzung des Lastschriftverfahrens im Zahlungsverfahren ein Konto...