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DSGVO: JAMEDA MUSS PERSONENBEZOGENE DATEN EINES ARZTES AUF BEWERTUNGSPORTAL LÖSCHEN
Personenbezogene Daten eines Arztes müssen nach Art. 17 DSGVO auf Jameda gelöscht werden – dies entschied das LG Bonn Urteil v. 28.03.2019, Az. 18 O 143/18. Sachverhalt Der Kläger ist Arzt und wehrte sich gegen die ungewollte Benennung auf dem Bewertungsportal Jameda.de. Er verlangte die Löschung seiner Daten und verwies...