Malle-Partys
„MALLE-PARTYS“ NUR NOCH MIT LIZENZ
Veranstalter von sogenannten „Malle-Partys“ dürfen diese zukünftig nur mit der Zustimmung des Inhabers der Marke „Malle“ als solche bewerben und veranstalten – dies entschied das LG Düsseldorf in seinem Urteil vom 29. November 2019, Az.: 38 O 96/19. Sachverhalt Die Marke „Malle“ ist seit 2002 für die Kategorie „Unterhaltung, sportliche...