„Markenklauer“
BEZEICHNUNG „MARKENKLAUER“ FÜR KONKURRENTEN WETTBEWERBSWIDRIG
Mit der Äußerung „Wie ich diese Markenklauer hasse.“ kann ein Mitbewerber herabgesetzt werden, was dazu führt, dass sie gegen Wettbewerbsrecht verstößt – dies entschied das OLG Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 16. April 2019, Az.: 16 U 148/18. Sachverhalt Sowohl die Klägerin als auch die Beklagte sind in...