Marktverhaltensregel
DSGVO-VERSTOSS KANN AUCH UWG-VERSTOSS DARSTELLEN
Verstöße gegen die DSGVO können, wenn die Norm in der konkreten Fallkonstellation als Marktverhaltensregel einzuordnen ist, wettbewerbswidrig sein und damit Mitbewerbern einen Unterlassungsanspruch verschaffen – dies entschied das OLG Naumburg in seinen Urteilen vom 7. November 2019, Az.: 9 U 6/19¸ 9 U 39/18. Sachverhalt Die Beklagten waren zwei Apotheker,...