„medizinische Therapie“
IRREFÜHRENDE ONLINE-WERBUNG EINES KOSMETIK-STUDIOS MIT „MEDICAL BEAUTY LOUNGE“ UND “MEDIZINISCHE THERAPIE“
Die Online-Werbung eines Kosmetik-Studios mit den Bezeichnungen „medical beauty lounge“ und „medizinische Therapie“ ist wettbewerbswidrig – dies entschied das LG Frankfurt a.M. im Urteil v. 28.05.2019, Az. 3-06 O 102/18. Sachverhalt Der Beklagte ist Betreiber eines Kosmetikstudios und zugelassener Arzt. Im Rahmen der Werbung für sein Kosmetik-Studio wurden die oben...